Umzug zwischen Gemeinden

Menschen die Sozialhilfe beziehen, dürfen sich an jedem Ort in der Schweiz niederlassen. Bevor Sie jedoch in eine andere Gemeinde umziehen, gilt es einige wichtige Punkte zu beachten, damit Sie nicht böse überrascht werden. Die wichtigsten Punkte haben wir hier zusammengestellt:

  • Fast jede Gemeinde hat einen anderen Maximalbetrag, der für Mieten bezahlt wird. Wenn Ihr Mietzins über diesem Betrag liegt, werden Sie mit Auflagen dazu animiert eine neue Wohnung zu suchen oder man holt sich Ihre Einwilligung ein, dass Sie den Restbetrag aus dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt decken. Damit fehlt Ihnen dann Geld zum Leben. Erkundigen Sie sich daher beim Sozialdienst bei der Gemeinde, welche Mietzinslimiten in der Gemeinde bestehen.
  • Wenn Sie im Kanton Zürich umziehen, zahlt die alte Wohngemeinde Ihnen die Sozialhilfe für den Übergangsmonat mit den angepassten Kosten für die neue Wohnung aus. Damit haben Sie Zeit, einen Antrag auf Sozialhilfe bei der neuen Gemeinde zu stellen und sich umzumelden.
  • Die Ummeldung bei der Einwohnerkontrolle muss innerhalb der ersten 14 Tage nach Umzug geschehen und ist wichtig, damit Sie bei der neuen Gemeinde einen Antrag auf Sozialhilfe stellen können.
  • Die Kosten für den Umzug übernimmt ebenso die alte Wohngemeinde. Diese müssen verhältnismässig sein. Kann von Ihnen erwartet werden, dass Sie den Umzug weitgehend alleine bewerkstelligen können, ist damit zu rechnen, dass Kosten für die Miete eines Lieferwagens oder für grössere Entsorgungen übernommen werden. Können Sie den Umzug aus bestimmten Gründen nicht alleine bewältigen, sind mindestens zwei Offerten von günstigen Zügelunternehmen frühzeitig vorzulegen und die Kostenübernahme damit zu beantragen.
  • Vergessen Sie nicht einen Nachsendeauftrag bei der Post zu machen, damit Sie die Briefe an die neue Adresse geschickt bekommen. Sie haben dann ein Jahr Zeit, alle Personen und Unternehmen über ihren Umzug zu informieren.

Siehe auch:
Mietzinslimite
Mietkaution
Entsorgung bei Umzug
Möbel- und Einrichtungskosten

Quelle:
SKOS-Richtlinien C.6.6
Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 8.1.14
Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG)