Auflagen

Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, haben Sie grundlegende Pflichten. Auflagen sind zusätzlich Pflichten, die auf Ihre Situation zugeschnitten sein sollten und von Ihnen einfordert werden. Sie werden in der Verfügung beschrieben, in der die Unterstützung von Ihnen entschieden wurde. Sie können z.B. aufgefordert werden, bestimmte Dinge zu tun oder zu unterlassen.

Beispiele für solche Auflagen sind:

  • Monatlicher Nachweis einer bestimmten Anzahl an Arbeitssuchbemühungen
  • Teilnahme an einem Integrationsprogramm

Was müssen Auflagen erfüllen:

  • Auflagen müssen den Verhältnissen angepasst sein. Es darf also nicht mehr gefordert werden als nötig und möglich ist
  • Auflagen müssen mit der Sache in Zusammenhang stehen. Sie dürfen also nicht sachfremd sein

Werden Auflagen nicht eingehalten oder missachtet, kann dies unterschiedliche Auswirkungen haben. Im ungünstigsten Fall führen sie zu einer Kürzung finanzieller Leistungen. Sie haben jedoch das Recht darauf, dass die zuständigen Sozialarbeitenden Ihnen bei der Erfüllung der Auflagen helfen. Sie können sich auch gegen eine Sanktion wehren. Dazu müssen Sie Gebrauch ihrer Rechtsmittel machen.

Siehe auch:
Verfügungen
Rechtsmittel

Quelle:
SKOS-Richtlinien A.4.2
SKOS-Richtlinien F.1
Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 1.2.01