Grundbedarf für den Lebensunterhalt

Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, dann wird von den Sozialdiensten ein Budget erstellt. Darin sind alle Ausgaben berücksichtigt, auch diese für den alltäglichen Bedarf. Das Geld was im Kanton Zürich zum Leben ausbezahlt wird, nennt sich Grundbedarf für den Lebensunterhalt. Dieser unterscheidet sich danach, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben:

Anzahl Personen im HaushaltBetrag pro Haushalt im MonatBetrag pro Person im Monat
1 PersonCHF 1’031.00CHF 1’031.00
2 PersonenCHF 1’577.00CHF 789.00
3 PersonenCHF 1’918.00CHF 639.00
4 PersonenCHF 2’206.00CHF 552.00
5 PersonenCHF 2’495.00CHF 499.00
jede weitere PersonCHF 209.00
Stand: 1. Januar 2024

Werden alle Personen im Haushalt unterstützt, wird der Betrag pro Haushalt im Monat berücksichtigt. Es kann aber vorkommen, dass nur einzelne Personen im Haushalt unterstützt werden. In diesem Fall wird der Betrag pro Person im Monat so viele Male berücksichtigt, wie Personen im Haushalt unterstützt werden. Da in den Haushalten unterschiedlich viele Personen leben können, wird immer der Betrag pro Person im Monat gewählt, der zu der gesamten Anzahl Personen im Haushalt gehört.

Rechenbeispiel:

2 Personen in einem 3-Personenhaushalt erhalten 2 x CHF 624.00 für den alltäglichen Bedarf ausbezahlt. Dies macht zusammen CHF 1’248.00.

Für junge Erwachsene und Personen, die in Einrichtungen, einer WG oder in anderen, besonderen Wohnformen leben, gelten andere Ansätze.

Was Sie mit dem Geld alles zahlen sollten, lesen sie im Beitrag zu den Lebenskosten

Siehe auch:
Lebenskosten

Quelle:
SKOS-Richtlinien C.3.1
Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 7.1.05