Möbel- und Einrichtungskosten

Es gibt Situationen, in denen man neue Möbel braucht. Wenn zum Beispiel Kinder geboren werden und eine Erstausstattung nötig wird, oder wenn Personen aus Gefängnissen entlassen werden, kann es sein, dass sie Betten, Matratzen oder Schränke, Esstische und andere Möbel benötigen. Kosten für Möbelanschaffungen und andere Einrichtungsgegenstände (Kochutensilien, Töpfe, Pfannen, Teller, Besteck etc.) können bei Sozialhilfebezug von Sozialdiensten zusätzlich gezahlt werden. Die Kosten dürfen nicht über einem normalen Preis für Möbelstücke oder Einrichtungen liegen. Teures Mobiliar ist damit ausgeschlossen. Holen Sie bei Brockenstuben oder günstigen Möbel- und Warenhäusern zwei Offerten für das Möbelstück oder die Gebrauchsgegenstände die Sie benötigen und beantragen eine Kostenübernahme bei den zuständigen Sozialarbeitenden.

Siehe auch:
Kleine Haushaltsgegenstände
Zuzug in die Gemeinde

Quellen:
Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 8.1.25
SKOS-Richtlinien C.6.6