Kleine Haushaltsgegenstände, wie Haushaltsmesser, Schuhbürsten oder Türvorleger, die Sie manchmal einzeln und in kleinen Mengen kaufen, werden nicht separat bezahlt, da diese pauschal im Grundbedarf für den Lebensunterhalt enthalten sind.
Siehe auch:
Grundbedarf für den Lebensunterhalt
Möbel- und Einrichtungskosten
Quellen:
SKOS-Richtlinien C.3.1
Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 7.1.01