Arbeitssuche

Wer Sozialhilfe bezieht, ist verpflichtet alles zu tun, um seine Situation zu verbessern. Wenn nichts gegen eine Aufnahme einer bezahlten Arbeit spricht, kann verlangt werden, dass sich unterstütze Menschen regelmässig und aktiv auf Arbeitsstellen bewerben. Sozialdienste halten diese Pflicht in den meisten Fällen in einer Verfügung als sogenannte Auflage fest. Darin ist auch angegeben, wie viele Arbeitsbemühungen im Monat nachgewiesen werden müssen. In der Regel sind angebotene Erwerbsarbeiten anzunehmen, unabhängig davon ob diese befristet oder unbefristet sind oder ob diese einer Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung entsprechen. Die Arbeitssuche ist in der Regel so lange fortzusetzen bis die Stellensuchenden durch ihre Einnahmen von der Sozialhilfe abgelöst werden können.


Es gibt verschiedene Hilfsangebote, die Stellensuchende unterstützen können. Dazu gehören Beratungen in Form von Job Coachings oder Beratungen der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungen. Erkundigen Sie sich nach weiteren Angeboten bei dem zuständigen Sozialdienst.

Voraussetzung:
Sie sind arbeitsfähig und vermittlungsfähig

Siehe auch:
Muster für Motivationsschreiben
Informationen zu Bewerbungsdossiers
Portal für Stellen im Kanton Zürich

Quelle:
SKOS-Richtlinien F.1
Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 5.1.03
Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 14.1.02