Grundschule

Der Grundschulunterricht an einer öffentlichen Schule ist für alle Kinder in der Schweiz kostenlos und obligatorisch. Die Schulpflicht dauert insgesamt 11 Jahre. Dazu gehören 2 Jahre Kindergarten und 9 Jahre Schule.

Grundsätzlich übernimmt die Sozialhilfe keine Kosten für eine Privatschule. Kosten werden von der Sozialhilfe nur übernommen, wenn das Besuchen einer Privatschule anstatt der öffentlichen Schule für das Kindeswohl nötig ist. Der Begriff Kindeswohl wird im Gesetz nirgendwo klar definiert. Wenn Sie ihr Kind auf eine Privatschule schicken möchten, melden Sie sich beim Sozialdienst und nennen Sie ihre Gründe.

Siehe auch:
Beobachter Rechtslexikon: Kindeswohl

Quelle:
SKOS-Richtlinien C.6.2
Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 8.1.12