Öffentliche Verkehrsmittel

Wer Sozialhilfe bezieht und für den Arbeitsweg, die Anfahrt zur Therapie, die Teilnahme an Kursen, Schulungen, Weiterbildungen oder Integrationsprogrammen regelmässig öffentliche Verkehrsmittel nutzen muss, erhält meistens zusätzliche Leistungen aus der Sozialhilfe. Im Kanton Zürich wird die Beteiligung der Sozialhilfe an den Fahrtkosten so berechnet, dass von den monatlichen Auslagen der sogenannte Lokaltarif abgezogen wird. Dieser ist im Grundbedarf für den Lebensunterhalt bereits enthalten. Es sind immer die günstigsten Reisemöglichkeiten zu wählen.

Berechnungsbeispiel (Stand 30. Juli 2022):

CHF 85.00 monatliche Fahrtkosten (Persönlicher ZVV-NetzPass für Erwachsene, 1-2 Zonen)
CHF 50.00 Abzug (Im Grundbedarf für den Lebensunterhalt enthaltener Lokaltarif)
CHF 35.00 zusätzliche Beteiligung durch die Sozialhilfe

Ist die Nutzung des öffentlichen Verkehrs nicht zumutbar, sind in der Regel die Kosten für die Nutzung eines Privatfahrzeugs von der Sozialhilfe zu übernehmen.

Siehe auch:
Halbtaxabonnement
Privatfahrzeug/ Auto
Grundbedarf für den Lebensunterhalt

Quelle:
SKOS-Richtlinien C.6.3
Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 8.1.07
Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 8.1.08