Kosten für Haustiere

In der Sozialhilfe werden Tierhaltungskosten nur dann übernommen und gezahlt, wenn Sie wegen Ihrer Gesundheit auf ein Tier (z.B. Blindenhund) angewiesen sind. Informieren Sie die zuständigen Sozialarbeitenden und lassen Sie sich von Ihrem Arzt bescheinigen, wenn Sie zur Alltagsbewältigung ein Tier benötigen. Sozialdienste können in diesem Fall dafür sorgen, dass z.B. Futter und Tierversicherungen zusätzlich gezahlt werden.

Gesundheit von Haustieren
Für Hunde und Katzen gibt es sogenannte Tierversicherungen, die bestimmte Kosten für Behandlungen übernehmen. Dazu finden Sie bei Comparis weitere Informationen.

Weiter gibt es Stiftungen und Vereine, die Futter für Tiere von Menschen mit knappem Budget verteilen oder medizinischen Behandlungen von Haustieren anbieten.

Siehe auch:
Lebenskosten
Haustiere und Wohnen

Quelle:
Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 7.1.01
Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 8.1.20
Sozialwerke Pfarrer Sieber – Gassentierarzt