Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, wird Ihnen in regelmässigen Abständen Geld für den alltäglichen Bedarf ausbezahlt. Dieses Geld nennt sich Grundbedarf für den Lebensunterhalt. Kosten, die im Alltag anfallen sind verschieden. Hier finden Sie eine Liste, was Sie mit dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt zu zahlen haben, wenn dies für Sie von Interesse ist:
- Esswaren für Zuhause, Getränke, Tabak, Zigaretten, Alkohol
- Kleider, Schuhe (Hosen, Jacken, Turnschuhe etc.)
- Energiekosten (Strom- und Gasrechnung, keine Nebenkosten)
- Wäsche für den Haushalt, Küchengeräte, Haushaltsgeräte (Bettlaken, Kaffeemaschine, Staubsauger etc.)
- Reinigungsmittel, Waschmittel
- Kleinere Reparaturen in der Wohnung (Kleiner Unterhalt)
- Produkte für die Körperpflege (Zahnbürste, Douchegel, Shampoo etc.)
- Apparate für die Körperpflege (Rasierapparat, Föhn etc.)
- Medikamente, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden (Schmerzmittel etc.)
- Kosten für Haarschnitte bei Friseuren und Friseurinnen
- Billette für Bahn, Tram, Bus, Halbtaxabo und Velo-Ersatzteile
- Internet, Telefon- und Handyabos
- Rechnungen der Serafe
- Computer, Laptops und Drucker
- Bücher, Zeitungen, Vereinsbeiträge, Spielzeug, Sport und Freizeitgestaltung, Erholung und Kultur
- Haustiere und deren Haltung
- Weiteres (Dienstleistungen, Kontoführungsgebühren, Geschenke etc.)
Vergessen Sie nicht, dass es immer auch Ausnahmen gibt. Klicken Sie daher bei Fragen auf die unterstrichenen Bezeichnungen.
Siehe auch:
Grundbedarf für den Lebensunterhalt
Nebenkosten
Quelle:
SKOS-Richtlinien C.3.1
Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 7.1.01