Die Nutzung von Strom (Elektrizität) und Gas im Haushalt kostet Geld. In der Sozialhilfe werden diese Kosten pauschal als Teil des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt ausbezahlt. Strom- und Gasrechnungen fallen in der Regel alle drei Monate an. Je mehr Strom und Gas sie verbrauchen, desto höhere Kosten haben Sie.
Siehe auch:
Grundbedarf für den Lebensunterhalt
Quelle:
SKOS-Richtlinien C.3.1
Sozialhilfehandbuch der Kantons Zürich 7.1.01