Konkubinatsbeitrag

Menschen leben nicht selten in Partnerschaften. Wenn Menschen Sozialhilfe beziehen und Ihre Partnerinnen oder Partner, die nicht Sozialhilfe beziehen, seit mehr als zwei Jahren im gleichen Haushalt wohnen, gilt die Partnerschaft als stabiles Konkubinat. Dasselbe gilt wenn Sie gemeinsame Kinder haben, unabhängig davon wie lange Sie zusammen leben.

Der Sozialdienst erstellt dafür ein erweitertes Budget, welches die Einnahmen und Ausgaben der nicht unterstützten Person berücksichtigt. Bei einem Überschuss werden sämtliche Einnahmen als Konkubinatsbeitrag im Budget der unterstützten Person angerechnet, die über das erweiterte Budget hinaus gehen.

  • Leben Sie weniger als zwei Jahre zusammen, wird möglicherweise der Haushaltsführungsbeitrag fällig. Dieser sieht andere Berechnungen vor.
  • Haben Sie Kinder aus einer früheren Partnerschaft, die im gemeinsamen Haushalt leben, dürfen die aktuellen Partnerinnen und Partner nicht für diese finanziell haftbar gemacht werden.

Diese Massnahmen werden getroffen, damit verheiratete Eheleute nicht schlechter gestellt werden als Menschen die nicht verheiratet sind.

Siehe auch:
Haushaltsführungsbeitrag
Stabiles Konkubinat
Umzug zwischen Gemeinden

Quelle:
SKOS-Richtlinien D.4.4
Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 17.5.01