Essensgeld bei Tätigkeit

Wenn Sie Sozialhilfe beziehen und eine Arbeit haben, einer Beschäftigung nachgehen oder eine Ausbildung machen, erhalten Sie zusätzliche Unterstützung. Ab 5.5 und mehr Stunden, die Sie an einem Tag beschäftigt sind, zahlt Ihnen die Sozialhilfe 8.- bis 10.- Franken für Essen. Die zuständigen Sozialarbeitenden entscheiden über die genaue Höhe der Zuschüsse. Erkundigen Sie sich bei diesen, mit welcher Unterstützung Sie rechnen können.

Vergünstigungen von Essen durch die Arbeitgeberschaft, Programmanbieter oder Ausbildungsstätten können einen Einfluss auf die Unterstützungshöhe haben. Wenn Sie nicht für Essen zahlen müssen, zahlt die Sozialhilfe in der Regel auch keine Verpflegungspauschalen.

Siehe auch:
Öffentliche Verkehrsmittel
Privatfahrzeug/ Auto
Lebenskosten

Quelle:
SKOS-Richtlinien C.6.3
Sozialhilfehandbuch des Kantons Zürich 8.1.06